Michael R. | 1. Juli 2026

Checkliste Todesfall: Was tun in den ersten 24-48 Stunden?

Nach einem Todesfall müssen Angehörige schnell handeln, aber nicht alles gleichzeitig entscheiden. Der Schwerpunkt dieser Checkliste liegt auf den ersten 24-48 Stunden; spätere Fristen sind bewusst ergänzt, damit Sie nichts Dringendes übersehen und den Rest richtig einordnen können.

Diese Checkliste ist eine praktische Orientierung für Angehörige in Deutschland. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Kommune. Bestattungs-, Überführungs- und Friedhofsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Ort. Bei Unsicherheit helfen Bestatter, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Nachlassgericht oder ein Rechtsanwalt.

So lesen Sie diese Checkliste: Die ersten 24-48 Stunden stehen im Mittelpunkt. Die späteren Fristen zu Erbe, Steuer, Verträgen und digitalem Nachlass sind nur dort ergänzt, wo sie helfen, heute richtig zu priorisieren.

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Inhaltsverzeichnis


Wenn der Todesfall gerade erst eingetreten ist

In den ersten Minuten geht es nicht um Formulare, sondern um die richtige Einordnung der Situation. Die wichtigste Frage lautet: Muss sofort der Rettungsdienst kommen oder reicht der ärztliche Bereitschaftsdienst beziehungsweise der Hausarzt?

Situation Was Sie tun Warum
Wiederbelebung scheint möglich, Unfall, Suizid, Gewalt, öffentlicher Ort oder unklare Todesursache 112 anrufen Rettungsdienst und gegebenenfalls Polizei müssen die Lage klären.
Erwarteter natürlicher Tod zu Hause Hausarzt oder behandelnden Arzt anrufen; außerhalb der Sprechzeiten 116 117 Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.
Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz Personal nach Todesbescheinigung, Abholung und nächsten Schritten fragen Die Einrichtung organisiert die ersten medizinischen und organisatorischen Schritte.
Nichts verändern, wenn der Tod unklar ist: Bei Unfall, möglicher Gewalt, Suizid, einem öffentlichen Fundort oder einer unklaren Todesursache sollten Sie den Ort nicht aufräumen und keine Gegenstände entfernen. Warten Sie auf Rettungsdienst oder Polizei.

Die wichtigsten Schritte nach Zeitpunkt

Die Reihenfolge ist wichtiger als Vollständigkeit. Viele Aufgaben dürfen ein paar Tage warten. Diese Übersicht hilft, Druck aus der Situation zu nehmen.

Zeitpunkt Aufgabe Hinweis
Sofort Arzt, 116 117 oder 112 verständigen, Todesbescheinigung abwarten, engste Angehörige informieren Ohne Todesbescheinigung kann der Bestatter die meisten Folgeschritte nicht erledigen.
Heute Bestatter kontaktieren, Wohnung sichern, Haustiere versorgen, wichtige Unterlagen sammeln Bitten Sie beim Bestatter direkt um eine schriftliche Kostenorientierung.
Nächster Werktag bis 3. Werktag Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts anzeigen und Sterbeurkunden beantragen Nach Personenstandsgesetz muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Häufig übernimmt der Bestatter diesen Gang.
Nächste Tage Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenstelle, Versicherungen, Vermieter, Bank und wichtige Kontakte informieren Priorisieren Sie laufende Kosten und Leistungen, nicht jedes Abo.
Nächste Wochen Testament/Nachlassgericht, Erbe, Steuerfragen, Haushaltsauflösung, digitale Konten, langfristige Vertragskündigungen Bei Schulden oder unklarer Vermögenslage keine voreiligen Erklärungen unterschreiben.

Totenschein und Sterbeurkunde: der Unterschied

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt. Für Angehörige ist der Unterschied praktisch wichtig, weil unterschiedliche Stellen zuständig sind.

Dokument Wer stellt es aus? Wofür wird es gebraucht?
Todesbescheinigung / Totenschein Arzt nach der Leichenschau Grundlage für Überführung, Bestattung und Anzeige beim Standesamt. Dieses Dokument ist nicht dasselbe wie die Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde Standesamt am Sterbeort Versicherungen, Rentenversicherung, Banken, Arbeitgeber, Vermieter, Nachlassangelegenheiten. Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen.

Standesamt: wer muss den Sterbefall anzeigen?

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist, nicht zwingend das Standesamt des Wohnorts. Nach § 28 Personenstandsgesetz muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige verpflichtet sind nach § 29 PStG in einer gesetzlichen Reihenfolge vor allem Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, die Person, in deren Wohnung der Todesfall eingetreten ist, oder andere Personen, die beim Tod zugegen waren oder davon aus eigenem Wissen erfahren haben. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen läuft die Anzeige regelmäßig über die Einrichtung beziehungsweise über den Bestatter.

Praktisch: Fragen Sie den Bestatter im ersten Telefonat: „Übernehmen Sie die Anzeige beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden? Welche Originalunterlagen brauchen Sie dafür?“

Bestatter kontaktieren: was jetzt zu klären ist

Ein Bestattungsunternehmen sollte früh eingebunden werden, besonders wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist. Es geht zuerst um Überführung, Kühlung, örtliche Fristen und die Frage, welche Aufgaben der Bestatter übernimmt.

Fragen für das erste Telefonat

  • Wann kann die Überführung erfolgen und welche Frist gilt hier vor Ort?
  • Welche Unterlagen werden für Standesamt und Sterbeurkunden benötigt?
  • Welche Leistungen sind im Grundangebot enthalten?
  • Welche Fremdkosten kommen dazu, zum Beispiel Friedhof, Krematorium, Urkunden, Trauerfeier, Trauerdruck?
  • Kann ich vor Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung bekommen?
  • Was muss ich selbst erledigen, was erledigen Sie für mich?

Typische Aufgaben des Bestatters

Bestatter übernimmt häufig Angehörige entscheiden
Überführung, Kühlung, Versorgung, Sarg/Urne, Terminabsprachen mit Friedhof oder Krematorium, Standesamt-Unterlagen, Sterbeurkunden, Organisation der Trauerfeier Bestattungsart, Kostenrahmen, Kleidung, Grabart, Ort und Art der Abschiedsfeier, Musik, Rede, Gästeliste, Traueranzeige, Blumenschmuck

Unterlagen: was wirklich gesucht werden sollte

Für das Standesamt und den Bestatter

  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Todesbescheinigung / Totenschein
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch bei verheirateten Personen
  • Bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bestattungsvorsorgevertrag, Graburkunde, Willenserklärung zur Feuerbestattung, falls vorhanden

Für die nächsten Tage

  • Krankenversicherungskarte, Rentenversicherungsnummer, Rentenbescheid
  • Versicherungspolicen: Leben, Sterbegeld, Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Kfz
  • Mietvertrag, Heimvertrag, Pflegeunterlagen
  • Bankunterlagen, Daueraufträge, regelmäßige Abbuchungen
  • Vollmachten, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht
  • Testament, Erbvertrag oder Hinweise auf amtliche Verwahrung
Wichtig bei Testamenten: Wenn Sie ein privatschriftliches Testament finden, legen Sie es nicht einfach zu den Unterlagen. Nach § 2259 BGB muss ein Testament unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

Was Sie in den ersten 24 Stunden noch nicht lösen müssen

Viele Angehörige versuchen sofort alles zu erledigen. Das erzeugt unnötigen Druck. Diese Dinge sind wichtig, aber meist nicht Aufgabe der ersten Stunden:

  • Haushalt vollständig auflösen
  • Alle Online-Konten und Social-Media-Profile abschließen oder löschen
  • Erbe endgültig annehmen oder ausschlagen
  • Bankkonten auflösen
  • Sämtliche Abonnements und Mitgliedschaften kündigen
  • Grabstein, langfristige Grabpflege oder endgültige Trauerfeierdetails entscheiden

Benachrichtigungen: wer wann informiert werden sollte

Priorität Kontakt Warum
Hoch Engste Angehörige, Vorsorgebevollmächtigte, Betreuer, Arbeitgeber Persönliche Unterstützung, Vollmachten, letzte Gehaltsabrechnung, Termine, Sonderurlaub.
Hoch Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebens- und Sterbegeldversicherung Leistungen, Beiträge, Hinterbliebenenansprüche und mögliche Fristen prüfen.
Mittel Vermieter, Pflegeheim, Pflegedienst, Versorger, Telefon/Internet Laufende Verträge und Kosten ordnen.
Mittel Bank, Kreditkarten, Daueraufträge Zahlungsverkehr sichern. Achtung: Ohne Vollmacht oder Erbnachweis können Banken Auskünfte und Verfügungen einschränken.
Später Vereine, Abos, digitale Dienste, Newsletter, Kundenkonten Wichtig, aber selten Aufgabe der ersten 24 Stunden.

Geld, Rente, Erbe und Fristen

Nach dem Todesfall entstehen finanzielle Fragen, die nicht alle sofort entschieden werden müssen. Einige Fristen sollten Sie aber kennen.

Thema Was wichtig ist Frist / Hinweis
Testament Privates Testament im Original beim Nachlassgericht abliefern. Unverzüglich nach Kenntnis vom Tod.
Erbausschlagung Bei Überschuldung oder unklarer Vermögenslage rechtlich beraten lassen, bevor Sie handeln. Grundsätzlich 6 Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund; 6 Monate bei bestimmten Auslandsfällen.
Erbschaftsteuer Ein steuerpflichtiger Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden, wenn keine gesetzliche Ausnahme greift. 3 Monate nach Kenntnis vom Erwerb.
Witwen-/Witwerrente Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr prüfen. Bei bereits laufender Rente kann ein Vorschuss relevant sein. Früh bei Rentenversicherung oder Renten Service nachfragen.
Bank und laufende Zahlungen Miete, Strom, Pflegeheim, Versicherungen und Bestattungskosten im Blick behalten. Konten nicht vorschnell schließen; Vollmachten und Erbnachweise klären.

Was kostet eine Bestattung ungefähr?

Eine genaue Summe hängt von Bestattungsart, Region, Friedhof, Leistungsumfang und persönlichen Wünschen ab. Als grobe Orientierung liegen die reinen Bestatterleistungen häufig bei etwa 2.000-5.000 €. Dazu kommen Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Grab, Trauerfeier, Blumen, Trauerdruck und Urkunden. Sterbeurkunden kosten je nach Kommune oft ungefähr 10-15 € pro Exemplar; bestellen Sie mehrere Ausfertigungen, weil Banken, Versicherungen und Behörden häufig Originale verlangen.

Mehr Details finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Bestattung?. Wenn die Bestattungskosten nicht getragen werden können, kann eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beim zuständigen Sozialamt in Betracht kommen. Wichtig ist, früh nachzufragen und keine Leistungen zu beauftragen, die das Sozialamt später als nicht erforderlich einstuft.

Digitaler Nachlass: wichtig, aber nicht zuerst

Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, Social Media, Zahlungsdienste und Abonnements gehören zum Nachlass. In den ersten Stunden müssen diese Konten normalerweise nicht gelöscht werden. Wichtiger ist, Geräte, Passwörter und Unterlagen zu sichern und keine Daten vorschnell zu entfernen, die später für Erben, Verträge oder Erinnerungen wichtig sein können.

  • Bank- und Zahlungsdienste zuerst prüfen, wenn regelmäßige Abbuchungen laufen.
  • Social-Media-Profile können oft in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden.
  • E-Mail-Konten nicht sofort schließen, weil dort Vertrags- und Behördenkommunikation eingehen kann.
  • Passwortmanager, Smartphone und Computer nur mit rechtlicher Berechtigung nutzen.

Traueranzeige, Trauerfeier und Abschied

Eine Traueranzeige muss nicht in den ersten Stunden fertig sein. Sie wird meistens wichtig, sobald Ort und Zeit von Trauerfeier oder Beisetzung feststehen. Eine Online-Traueranzeige kann Angehörige, Freunde und Bekannte schnell informieren und lässt sich per E-Mail, WhatsApp oder Social Media weiterleiten.

Kurzfassung: 10 Schritte zum Gegencheck

Wenn Sie die ausführlichen Abschnitte gelesen haben, nutzen Sie diese Liste als schnelle Kontrolle. Sie wiederholt bewusst die wichtigsten Punkte in linearer Form.

  1. Bei Notfall, unklarem Tod, Unfall oder Gewalt: 112 anrufen.
  2. Bei erwartetem natürlichem Tod zu Hause: Hausarzt oder 116 117 kontaktieren.
  3. Todesbescheinigung / Totenschein ausstellen lassen.
  4. Engste Angehörige informieren und Unterstützung organisieren.
  5. Bestatter kontaktieren und schriftliche Kostenorientierung erbitten.
  6. Wohnung sichern, Haustiere versorgen, wichtige Unterlagen sammeln.
  7. Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts anzeigen lassen und Sterbeurkunden beantragen.
  8. Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenstelle, Versicherungen, Vermieter und Bank informieren.
  9. Gefundenes Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern.
  10. Trauerfeier, Bestattung und Traueranzeige in Ruhe mit dem Bestatter planen.

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Unterstützung und Hilfe in der Trauerzeit

Organisatorische Klarheit hilft, aber Trauer ist nicht nur Organisation. Wenn Sie sich überfordert fühlen, ist es sinnvoll, früh Unterstützung einzubeziehen.

  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, anonym und kostenfrei erreichbar.
  • Akute Eigen- oder Fremdgefährdung: 112 anrufen oder eine psychiatrische Notaufnahme aufsuchen.
  • Seelsorge und Trauerbegleitung: Kirchengemeinden, Hospizdienste, Trauergruppen und ausgebildete Trauerbegleiter können in den nächsten Wochen entlasten.
  • Praktische Hilfe: Eine Person kann Telefonate übernehmen, eine andere Unterlagen sammeln, eine dritte Termine koordinieren. Niemand muss alles allein erledigen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was muss ich unmittelbar nach einem Todesfall tun?

Prüfen Sie zuerst, ob ein Notfall oder eine unklare Todesursache vorliegt. Dann rufen Sie 112, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Danach warten Sie die Todesbescheinigung ab, informieren enge Angehörige und kontaktieren einen Bestatter.

Wann rufe ich 112 und wann 116 117?

112 ist richtig bei Notfall, Unfall, Suizid, Gewalt oder unklarer Todesursache. 116 117 passt bei erwartetem natürlichem Tod zu Hause außerhalb der Sprechzeiten.

Wie schnell muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden?

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts. Häufig erledigt der Bestatter das mit Ihren Originalunterlagen.

Welche Dokumente brauche ich für Bestatter und Standesamt?

Wichtig sind Todesbescheinigung, Ausweis der verstorbenen Person und Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners, je nach Familienstand. Vorsorgeverträge, Graburkunden und Willenserklärungen sollten Sie ebenfalls bereitlegen.

Wie schnell muss ich einen Bestatter beauftragen?

Kontaktieren Sie einen Bestatter möglichst am Todestag oder am nächsten Werktag. Der Bestatter kennt die örtlichen Fristen für Überführung und Kühlung und kann klären, was sofort nötig ist und was warten kann.

Was kostet eine Bestattung ungefähr?

Bestatterleistungen liegen grob oft bei 2.000-5.000 €; mit Friedhof, Krematorium, Grab und Trauerfeier kann die Gesamtsumme höher sein. Verlangen Sie vor der Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung.

Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?

Einen festen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Tage gibt es nicht für jeden Fall. Häufig regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung den Sonderurlaub. § 616 BGB kann relevant sein, ist aber in vielen Verträgen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Fragen Sie früh bei der Personalabteilung nach.

Was passiert mit Online-Konten und Social Media?

Digitale Konten gehören zum Nachlass. Löschen Sie nicht vorschnell E-Mail-Postfächer oder Geräte, weil dort wichtige Vertrags- und Nachlassinformationen liegen können. Prüfen Sie zuerst Zahlungsdienste und kostenpflichtige Abos, danach Social-Media-Gedenkzustand oder Löschung.

Was muss ich tun, wenn ich ein Testament finde?

Geben Sie ein privates Testament unverzüglich im Original beim Nachlassgericht ab. Nicht verändern, zurückhalten oder entsorgen.

Was, wenn die Bestattungskosten nicht bezahlt werden können?

Das Sozialamt kann erforderliche Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernehmen, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist. Klären Sie das früh, bevor Sie Zusatzleistungen beauftragen.


Weiterführende Informationen & Links


Quellen und weiterführende Stellen