Michael R. | 29. Juli 2026

Checkliste Todesfall: Was Angehörige jetzt tun müssen

Nach einem Todesfall müssen einige Dinge sofort erledigt werden, vieles andere kann warten. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben für Angehörige in Deutschland nach Dringlichkeit und nennt die wichtigsten Unterlagen und Fristen.

Stand: Juli 2026. Bestattungs- und Überführungsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Ort. Diese Checkliste gibt eine praktische Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Bei örtlichen Fragen helfen Bestatter, Standesamt, Friedhofsverwaltung oder Nachlassgericht.

Wenn der Todesfall gerade eingetreten ist

  1. 112 anrufen, wenn eine Wiederbelebung noch möglich erscheint, ein Unfall, Suizid oder Gewalt vorliegen könnte oder die Todesursache unklar ist. Verändern Sie in einem unklaren Fall nichts am Fundort.
  2. Bei einem erwarteten natürlichen Tod zu Hause den Hausarzt oder behandelnden Arzt anrufen; außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
  3. Bei einem Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz erklärt das Personal die nächsten Schritte und organisiert die ärztliche Todesfeststellung.

Informieren Sie danach eine vertraute Person. Sie müssen die nächsten Telefonate und Entscheidungen nicht allein bewältigen.

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Die einseitige Druckversion fasst die Aufgaben zum Abhaken zusammen. Die Erläuterungen und Quellen finden Sie in diesem Artikel.

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Was wann zu erledigen ist

Zeitpunkt Aufgaben
Sofort Arzt, 116 117 oder 112 verständigen; Todesbescheinigung abwarten; engste Angehörige informieren.
Am Todestag oder nächsten Werktag Bestatter kontaktieren; Wohnung sichern und Haustiere versorgen; Bestattungsvorsorge und wichtige Unterlagen suchen.
Bis zum dritten Werktag Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts anzeigen und Sterbeurkunden beantragen. Häufig übernimmt der Bestatter diese Aufgabe.
In der ersten Woche Arbeitgeber, Kranken- und Rentenversicherung, Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung, Vermieter und Bank informieren. Bestattung und Trauerfeier abstimmen.
In den nächsten Wochen Nachlass klären, Verträge und Abonnements prüfen, Wohnung und digitale Konten ordnen. Nichts vorschnell kündigen oder löschen.

Totenschein und Sterbeurkunde: Was ist der Unterschied?

Dokument Wer stellt es aus? Wofür wird es benötigt?
Todesbescheinigung (Totenschein) Der Arzt nach der Leichenschau Sie bestätigt den Tod und enthält medizinische Angaben. Sie ist eine Grundlage für die Anzeige beim Standesamt und die Bestattung.
Sterbeurkunde Das Standesamt am Sterbeort Sie ist der amtliche Nachweis des Todes, etwa gegenüber Versicherungen, Rentenversicherung, Banken oder Behörden.

Beide Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt. Die Todesbescheinigung erhalten Angehörige beziehungsweise der Bestatter nach der ärztlichen Feststellung; die Sterbeurkunde kann erst nach der Beurkundung durch das Standesamt ausgestellt werden. Fragen Sie den Bestatter, wie viele Ausfertigungen voraussichtlich benötigt werden und welche Stellen beglaubigte Kopien akzeptieren.

Diese Unterlagen sollten Sie suchen

Für das Standesamt und den Bestatter werden je nach Familienstand unterschiedliche Originalunterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen: zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • falls vorhanden: Bestattungsvorsorge, Graburkunde und schriftliche Bestattungswünsche

Für die folgenden Tage sind außerdem Rentennummer, Krankenversicherungskarte, Versicherungspolicen, Miet- oder Heimvertrag, Bankunterlagen, Vollmachten und ein Testament wichtig. Legen Sie einen Ordner für Urkunden, Rechnungen und Gesprächsnotizen an.

Das erste Gespräch mit dem Bestatter

Ein Bestatter kann die Überführung organisieren, Unterlagen beim Standesamt einreichen, Sterbeurkunden besorgen und die Bestattung koordinieren. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, sollte im Angebot stehen.

Diese Fragen helfen beim ersten Telefonat:

  • Welche örtliche Frist gilt für Überführung und Bestattung?
  • Welche Originalunterlagen benötigen Sie?
  • Übernehmen Sie die Anzeige beim Standesamt und die Bestellung der Sterbeurkunden?
  • Welche Leistungen und Fremdkosten sind im Angebot enthalten?
  • Kann ich vor der Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung erhalten?

Wenn es die Situation erlaubt, vergleichen Sie zwei Angebote mit demselben Leistungsumfang. Ein günstiger Grundpreis sagt wenig aus, wenn Friedhof, Krematorium, Urkunden oder Trauerfeier noch fehlen.

Fristen, die leicht übersehen werden

Thema Was wichtig ist
Standesamt Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Bei einem Tod in Klinik, Heim oder Hospiz übernimmt meist die Einrichtung die Anzeige; andernfalls kann der Bestatter sie im Auftrag erledigen. § 29 PStG regelt, wer zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist, falls keine schriftliche Anzeige durch eine Einrichtung erfolgt.
Testament Ein privat verwahrtes Testament muss unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Erbausschlagung Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Bei möglicher Überschuldung sollten Sie früh rechtlichen Rat einholen und nicht vorschnell über Nachlassgegenstände verfügen.
Rentenvorschuss Hat der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner bereits Rente bezogen, kann der hinterbliebene Partner den Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service beantragen.
Erbschaftsteuer Ein steuerpflichtiger Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Das Gesetz nennt Ausnahmen, etwa in bestimmten Fällen bei eröffneten Testamenten; bei Unsicherheit helfen Finanzamt oder Steuerberatung.

Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sollten Sie ebenfalls möglichst früh informieren und die vertraglichen Meldefristen prüfen.

Eigener Arbeitgeber: Informieren Sie ihn, wenn Sie kurzfristig ausfallen. Ob bezahlte Freistellung oder Sonderurlaub besteht, richtet sich vor allem nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. § 616 BGB kann eine Rolle spielen, begründet aber keine pauschale Zahl freier Tage und kann vertraglich ausgeschlossen sein.

Geld, Bank und laufende Verträge

  • Konten nicht vorschnell schließen. Miete, Strom, Versicherungen und Bestattungskosten können weiter abgebucht werden.
  • Ohne Vollmacht oder Erbnachweis kann die Bank Auskünfte und Verfügungen einschränken.
  • Kontoauszüge helfen, Versicherungen, Abonnements und weitere laufende Verträge zu finden.
  • E-Mail-Konten und Geräte nicht sofort löschen: Dort können Vertrags- und Nachlassinformationen gespeichert sein.

Wenn die erforderlichen Bestattungskosten nicht getragen werden können, kommt eine Übernahme nach § 74 SGB XII in Betracht. Fragen Sie das zuständige Sozialamt möglichst vor der Beauftragung zusätzlicher Leistungen.

Digitalen Nachlass zunächst sichern

Sichern Sie zuerst den Zugang zu E-Mail-Postfächern, Geräten und - falls vorhanden - einem Passwortmanager. Kontoauszüge und E-Mails helfen, bezahlte Dienste und Verträge zu finden. Löschen Sie Konten oder Dateien erst, wenn geklärt ist, wer dazu berechtigt ist und welche Daten noch für den Nachlass gebraucht werden. Social-Media-Profile können später gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden.

Das darf warten

Grabstein und langfristige Grabpflege, vollständige Haushaltsauflösung, Social-Media-Profile, die meisten Abonnements und die endgültige Ordnung des digitalen Nachlasses müssen normalerweise nicht in den ersten Tagen erledigt werden. Bewahren Sie zunächst Unterlagen und Daten, statt etwas vorschnell zu entsorgen.

Bestattung, Trauerfeier und Traueranzeige

Prüfen Sie zuerst, ob Bestattungswünsche oder ein Vorsorgevertrag vorliegen. Danach klären Sie mit dem Bestatter Bestattungsart, Ort, Termin, Kostenrahmen und die gewünschte Form des Abschieds. Eine Traueranzeige ist erst sinnvoll, wenn Termin und Ort feststehen. Hinweise finden Sie in den Ratgebern zur Planung der Trauerfeier und zu den Bestattungskosten. Eine Online-Traueranzeige können Sie anschließend mit den bestätigten Angaben gestalten.

Aufgaben verteilen

Bestimmen Sie möglichst eine Person für Telefonate, eine für Unterlagen und eine für Termine. Freunde, Kirchengemeinden, Hospizdienste und Trauerbegleiter können auch praktisch unterstützen. Wenn Ihnen Entscheidungen schwerfallen, bitten Sie den Bestatter um eine schriftliche Liste: Was ist heute nötig, was kann bis zum nächsten Gespräch warten?

Wenn die Belastung in eine akute seelische Krise kippt, bleiben Sie nicht allein. Bitten Sie eine vertraute Person zu kommen und wenden Sie sich an ärztliche Hilfe, eine psychiatrische Notfallambulanz oder einen Krisendienst in Ihrer Region.

Quellen und weiterführende Stellen

Weitere hilfreiche Ratgeber